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Neue Gigabitförderung des Bundes lenkt Mittel prioritär in Gebiete mit größtem Nachholbedarf

28. April 2023

Die Gigabitförderung des Bundes wird unter neuer Ausrichtung fortgesetzt. Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat das Förderkonzept von Grund auf überarbeitet. Die Fördermittel werden prioritär in die Kommunen mit dem größten Nachholbedarf gelenkt, ohne den privatwirtschaftlichen Ausbau zu verdrängen.

Mit dem neuen Förderkonzept wird die Förderung des Gigabitausbaus auf alle Gebiete erweitert, die noch nicht gigabitfähig sind. Im Fokus der Förderung liegen Kommunen mit einem hohen Anteil besonders unterversorgter Gebiete oder Adressen, die nach einem bereits durchgeführten Glasfaserausbau bislang noch nicht versorgt sind. Förderprojekte werden anhand eines neuen Kriterienkataloges bewertet, um den Einsatz der Mittel zu priorisieren und den privaten Ausbau nicht auszubremsen.

Ein Baustein ist die Potenzialanalyse. Dieses neue Instrument zeigt den Umfang des privaten Ausbaus in den Kommunen an und unterstützt dabei, förderfähige Gebiete zu identifizieren. Neu ist auch die Einführung von Branchendialogen. Diese sollen die Kooperation zwischen den örtlich tätigen Telekommunikationsunternehmen mit den Kommunen verbessern und mit Unterstützung der Potenzialanalyse die Möglichkeiten des privatwirtschaftlichen Ausbaus ausloten.

Damit alle Bundesländer angemessenen von der Förderung profitieren, werden Länderobergrenzen eingeführt. Diese richten sich im Grundsatz nach der Zahl noch nicht gigabitfähiger Anschlüsse jedes Landes.

Der Bund stellt aktuell rund 17 Milliarden Euro für die Unterstützung des Breitbandausbaus zur Verfügung. Für die Gigabitförderung 2.0 sind in diesem Jahr drei Milliarden Euro eingeplant.

Weitere Informationen finden sich unter "Die Gigabitförderung 2.0".