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Bericht der Bundesregierung zur Wirkung der Energiepreisbremsen im Kabinett beschlossen

21. August 2023

Mit dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz und dem Strompreisbremsegesetz traten zum Jahresbeginn 2023 Instrumente in Kraft, die Letztverbraucherinnen und Letztverbraucher vor steigenden Kosten für Gas, Wärme und Strom schützen. Seit 1. März und teilweise bereits seit 1. Januar 2023 entlasten die Energiepreisbremsen Haushalte, Unternehmen und viele weitere Verbraucherinnen und Verbraucher, wie etwa soziale Einrichtungen, Vereine oder Bildungsstätten. Die Bundesregierung legt dem Deutschen Bundestag nun einen Bericht zur Wirkung der Energiepreisbremsen vor. Sie kommt damit ihrer Zusage nach, im Sommer 2023 über die bis dahin eingetretene Wirkung der Instrumente – insbesondere mit Blick auf die Entlastung von Haushalten entlang der Einkommensverteilung – zu berichten.

Der Bericht zeigt, dass die Mehrbelastung für Haushalte durch gestiegene Energiekosten in der Breite effektiv reduziert werden konnte. Seit ihrem Inkrafttreten dürften die Gas-, Wärme- und Strompreisbremse einen deflationären Effekt auf die Verbraucherpreise ausgeübt haben. Mit Blick auf die Haushaltsebene gilt, dass diejenigen mit niedrigen Einkommen in der Regel einen höheren Anteil für Energie aufwenden müssen als andere, auch wenn die Energiepreisbremsen für Haushalte mit niedrigen Einkommen eine große Entlastung bedeuten. Dies spiegelt sich auch in den Ergebnissen des Berichts wieder. Eine zusätzliche Steuerung der Entlastung, etwa anhand der Zahl von Haushaltsmitgliedern oder deren Einkommensverhältnisse, ist mangels der dafür notwendigen Daten aber nicht möglich.

Neben aktueller Energiepreisdaten fließen in den Bericht vorläufige Ergebnisse des "Haushaltsmonitoring Energiekrise" ein, welches durch den beim Bundesverbraucherschutzministerium angesiedelten Sachverständigenrat für Verbraucherfragen durchgeführt wird.

Der Bericht kann aber nur einen ersten Einblick in die Wirkung der Energiepreisbremsen geben. Denn wichtige Aspekte können wegen der erst kurzen Laufzeit noch nicht betrachtet werden. Hierzu zählt insbesondere das Energiesparverhalten der Haushalte entlang der Einkommensverteilung. Es hat maßgeblichen Einfluss auf die tatsächliche Mehrbelastung von Haushalten. Abschließende Schlussfolgerungen zur Wirkung der Energiepreisbremsen dürften erst nach Jahresende 2023 möglich sein. Hierfür ist eine gesetzlich verankerte Evaluation nach Auslaufen der Energiepreisbremsen vorgesehen.
Die Energiepreisbremsen sind Teil der umfangreichen Entlastungspakete der Bundesregierung, um Bürgerinnen und Bürger vor den Folgen des völkerrechtwidrigen Angriffskriegs Russlands auf die Ukraine zu schützen.

Der Bericht spiegelt die Zahlen bis Mai wieder.
Der aktueller Auszahlungsstand (Ende Juli) beträgt in der Gesamtsumme ohne die Soforthilfe für den Monat Dezember rd. EUR 18,0 Mrd. und in der Gesamtsumme mit Soforthilfe Dezember: rd. EUR 22,7 Mrd.

Der Bericht steht hier zur Verfügung.

 

Dieser Blogeintrag beruht auf einer Pressemeldung des BMWK: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2023/08/20230816-bericht-der-bundesregierung-zur-wirkung-der-energiepreisbremsen-im-kabinett-beschlossen.html